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Bernhard Schlink | Das Wochenende

3,50 €

Sollte sich bei der Ware nachträglich noch Mängel auftun, so ist der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass er die Ware so erhalten hat. um einen Transportschaden handeln. Nach 20-jähriger Haft hat ihn der Bundespräsident begnadigt.

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