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Das islamische Sklavenrecht. Mitteilungen zur Sozial- und Kulturgeschichte der i

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Ein gutes und sauberes Exemplar. - Aus dem Vorwort: Die vorliegende Arbeit will keinen Beitrag zu einer Theorie der Sklaverei liefern, sondern die Stellung beschreiben, die das islamische Recht Menschen zuweist, die in den arabischen Quellen mit Termini belegt werden, die man üblicherweise mit „Sklave“ übersetzt. Dieses „Sklavenstatut“ wird zwar in den traditionellen Rechtsbüchern nirgends systematisch zusammengefaßt, gleichwohl haben wir es bei aller Vielfalt mit einer leidlich festumrissenen Institution zu tun, die hier skizziert werden soll. Eingestreute Momentaufnahmen der schwerer zu fassenden gesellschaftlichen Wirklichkeit und Rechtspraxis dienen nur der Illustration. Sie erheben nicht den Anspruch einer sozialgeschichtlichen Behandlung des Gegenstandes.

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