Das Transportgewerbe und die illegale Beschftigung: Kann der Disponent ungewollt
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Dort wird auf das Konzernprivileg eingegangen: Hierbei wird deutlich, dass sich ein Transportgewerbe nicht auf § 1 Abs. 2 AÜG berufen kann. Es wird erklärt, wie sich das Weisungsrecht von der Anweisung eines Disponenten differenziert und welche Konsequenzen die CEMT-Genehmigung mit sich bringt.
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