Die Anfänge des Böhmischen Staates. I. Teil. Mitteleuropa im 9. Jahrhundert. Nov
Einband gelockert u. etwas berieben. - Die allgemeine theoretische Qualifizierung des Staates als gesellschaftliche Form einer Kompromisslösung klassenbedingter Antagonismen betont in der Regel zwei grundlegende funktionelle Belange: die äussere, die Verteidigungsfunktion und die innere, die regulative Funktion. Eine solche Begriffsbestimmung umfasst allerdings vor allem die relative Homeostase der Gesellschaftsorganisation, d. h. des Staates, und beinhaltet (im grossen und ganzen naturgemäss] nicht das historische Moment, oder mit anderen Worten gesagt: deutet abgesehen von der Betonung der Klassenstruktur der Gesellschaft als Bedingung nicht seine Entstehung an.
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