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Die erste Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971

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Einband leicht berieben und etwas fleckig. - Mit ihrer konstituierenden Sitzung vom 3. bis 5. Januar 1971 wurde die "Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" im Würzburger Kiliansdom offiziell eröffnet. Sie soll nach dem Bischofsbrief zur Synode vom 1.3.1970 ein Ereignis der Erneuerung und Sammlung sein. Ihre Existenz ist aber auch von großer Bedeutung für das Recht der Kirche. Die katholische Kirche in der Bundesrepublik Deutschland hat mit dieser Synode, die bis November 1975 tagen soll, ein kirchenverfassungsrechtliches Organ geschaffen, das weder aus dem bisherigen Synodalrecht noch aus den parallelen Synodalvorgängen in anderen Ländern erschöpfend erklärt werden kann. Die Synode der Bistümer ist - nach den Worten ihres Präsidenten auf der ersten Arbeitsvollversammlung - ein Experiment.

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