Elektrolytkondensator Nippon 220uF 450V 105° 35x26x10mm Stück Grau : 5 (CG4)
Die Kunst. 1487 cc bestimmt, dass „die Vertragsparteien die Wirkung der Garantie erhöhen oder verringern können und auch vereinbaren können, dass der Verkäufer keiner Garantie unterliegt“. Diese Regelung bedeutet, dass die Vertragsparteien frei abweichende Garantiebedingungen vereinbaren und im Extremfall sogar feststellen können, dass keine Garantie geschuldet ist. Eine Klausel zum Ausschluss oder zur Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte sollte jedoch laut Stoats ausdrücklich vereinbart und gemäß Art. 1341 des Zivilgesetzbuches, da es eindeutig die Rechte des Käufers radikal einschränkt (Cass. 23.03.1993 nr. 3418; 8.10.1976 k. 3345; 22.11.1982, Nr. 6011). Der vollständige Ausschluss der Garantie ist jedoch begrenzt: gemäß Absatz 2 der Kunst. 1487 des Bürgerlichen Gesetzbuc.
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