Originär außervertragliche Fahrlässigkeitshaftung für Buch Mohr Siebeck
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Originär außervertragliche Fahrlässigkeitshaftung für reine Vermögensschäden. nur nach den §§ 823 Abs. 2, 826 BGB zu ersetzen - so grundsätzlich wird in Literatur und Rechtsprechung formuliert. Er arbeitet heraus, unter welchen normativen Vorzeichen fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden außerhalb originärer Vertragsbeziehungen doch zu ersetzen sind.
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