Zwangsmassnahmen bei psychischen Erkrankungen. Ein Blick auf die Neuregelungen d
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Ein Blick auf die Neuregelungen des 1906 BGB und seine Konsequenzen. In dieser Neuregelung wird vom Bundesgesetzgeber geregelt, "unter welchen Voraussetzungen eine betreute Person auch gegen ihren Willen arztlich betreut werden darf.".
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